Die Voraussetzungen für die Ausbildung zur
Gesundheitspraktikerin(BfG)
Für unsere Ausbildungen benötigen Sie juristisch gesehen, außer
physischer und psychischer Gesundheit, keine Vorrausetzungen. Sie können
auch aus einem fremden Berufsfeld zu uns kommen oder noch in einem
solchen tätig sein.
Es gibt allerdings persönliche Voraussetzungen, die sich sehr günstig
auf ihre spätere Tätigkeit auswirken:
Die begonnene Aufarbeitung der persönlichen Problemfelder und die
praktische Erfahrung der Bewältigung von Lebenskrisen als Betroffene/er
wirkt sich sehr positiv aus!
Eine vorherige Methodenausbildung hat Vorteile, ist aber nicht
Voraussetzung.
Wenn Sie bereits eine andere Ausbildung erlernt haben erwartet Sie ein
Rahmen für Ihre Methoden und Ihr praktisches Handwerkszeug findet eine
große Erweiterung.
Die Bereitschaft noch weitere Kurse zu besuchen um sich tiefer auf die
Themen ein zu lassen.
Die Fähigkeit die eigene Persönlichkeit immer tiefer zu erkennen und der
Wunsch sich ständig weiter zu entwickeln.