In unseren Aus- und Weiterbildungen vermitteln wir eine klare,
positiv ausgerichtete Praxiskompetenz.
Wer als Gesundheitspraktiker/In ( BfG) im Rahmen unserer Berufsordnung
arbeitet, hat ein offenes, rechtlich sicheres Arbeitsfeld vor sich und
wird keine Probleme mit dem Heilpraktikergesetz oder mit anderen
berufsbezogenen Gesetzen haben.
Der Berufsverband der Gesundheitspraktiker/innen bietet Rechtssicherheit
in Form von Gutachten und Stellungnahmen bei Konflikten( Abmahnungen,
Behördenanfragen, Anzeigen aus Konkurrenzgründen.
Mitglieder können u.a. ihre Werbung rechtlich prüfen lassen und für vom
Servicebüro freigegebene Werbung übernimmt der Verband Rechtschutz.
Die Berufsordnung hat Akzeptanz bei Ämtern und Behörden.
Berufshaftpflichtversicherungen nehmen unsere Richtlinien als
Vertragsvoraussetzungen.
Eine neue Gesetzgebung wird im kommenden Jahr den gesamten
Arbeitsbereich der nichtheilenden Praxisbereiche regeln. Für
Gesundheitspraktiker/innen (BfG) ist dies bereits Teil ihrer Praxis.
Rechtssicherheit entsteht nicht, wenn unsere Praxiskonzeption lediglich
äußerlich übernommen wird. Wir betonen deshalb ausdrücklich: Wer aus
innerer Begabung und Interesse heilend und therapeutisch tätig sein
will, der oder die sollte dem inneren Weg den äußeren Weg folgen lassen
und eine HP- oder HP Psychotherapie- Ausbildung machen. Wer seine
Begabung in der spirituellen Heilarbeit aufgehoben sieht, der sollte den
Beruf des/ der Geistheiler/in anstreben.
Wenn Sie ausführliche und kompetente Infos zu dem Thema:
" Geistheilen bedarf keiner Heilerlaubnis" und " Geistheilen und Reiki "
wünschen,
dann besuchen Sie die Webseite der Mutterorganisation
www.dgam.de, dort
finden Sie unter "Recht" viel Wissenswertes.