§§§ Rechtssicherheit

In unseren Aus- und Weiterbildungen vermitteln wir eine klare, positiv ausgerichtete Praxiskompetenz.

Wer als Gesundheitspraktiker/In ( BfG) im Rahmen unserer Berufsordnung arbeitet, hat ein offenes, rechtlich sicheres Arbeitsfeld vor sich und wird keine Probleme mit dem Heilpraktikergesetz oder mit anderen berufsbezogenen Gesetzen haben.

Der Berufsverband der Gesundheitspraktiker/innen bietet Rechtssicherheit in Form von Gutachten und Stellungnahmen bei Konflikten( Abmahnungen, Behördenanfragen, Anzeigen aus Konkurrenzgründen.

Mitglieder können u.a. ihre Werbung rechtlich prüfen lassen und für vom Servicebüro freigegebene Werbung übernimmt der Verband Rechtschutz.

Die Berufsordnung hat Akzeptanz bei Ämtern und Behörden. Berufshaftpflichtversicherungen nehmen unsere Richtlinien als Vertragsvoraussetzungen.

Eine neue Gesetzgebung wird im kommenden Jahr den gesamten Arbeitsbereich der nichtheilenden Praxisbereiche regeln. Für Gesundheitspraktiker/innen (BfG) ist dies bereits Teil ihrer Praxis.

Rechtssicherheit entsteht nicht, wenn unsere Praxiskonzeption lediglich äußerlich übernommen wird. Wir betonen deshalb ausdrücklich: Wer aus innerer Begabung und Interesse heilend und therapeutisch tätig sein will, der oder die sollte dem inneren Weg den äußeren Weg folgen lassen und eine HP- oder HP Psychotherapie- Ausbildung machen. Wer seine Begabung in der spirituellen Heilarbeit aufgehoben sieht, der sollte den Beruf des/ der Geistheiler/in anstreben.

Wenn Sie ausführliche und kompetente Infos zu dem Thema:

" Geistheilen bedarf keiner Heilerlaubnis" und " Geistheilen und Reiki " wünschen,
dann besuchen Sie die Webseite der Mutterorganisation www.dgam.de, dort finden Sie unter "Recht" viel Wissenswertes.

 


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